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   VG Berlin, 27.03.2013 - 26 L 50.13   

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VG Berlin, 27.03.2013 - 26 L 50.13 (https://dejure.org/2013,23009)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.03.2013 - 26 L 50.13 (https://dejure.org/2013,23009)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. März 2013 - 26 L 50.13 (https://dejure.org/2013,23009)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2013 - 26 L 50.13
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich in entsprechender Anwendung von § 114 VwGO auf die Überprüfung zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris Rn. 23 ff. m.w.N.).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ist auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 - (juris Rn. 37) nicht zu schließen, dass neben den aktuellen dienstlichen Beurteilungen in jedem Fall auch frühere Beurteilungen für die Auswahlentscheidung heranzuziehen sind.

    Die Kammer folgt dabei der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 - (Rn. 40; insoweit nicht veröffentlicht bei juris), wonach die Festsetzung in Anlehnung an die Streitwertberechnung im Hauptsacheverfahren erfolgt, und hat wegen des in der Hauptsache regelmäßig sachdienlichen Bescheidungsantrags das 3, 25-fache Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 16 zugrunde gelegt (wegen der gebotenen eingehenden tatsächlichen und rechtlichen Überprüfung eines Eilrechtsschutzantrags in der Beförderungskonkurrenz ohne weitere Halbierung).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2013 - 26 L 50.13
    Es spricht zwar Einiges dafür, dass das von der Antragsgegnerin durchgeführte Beförderungsverfahren im Wege der Dienstpostenbündelung bzw. der sogenannten "Topfwirtschaft", d. h. unter Beibehaltung des innegehabten Dienstpostens der Ausgewählten durch Hebung des Statusamtes, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 -, juris Rn. 26 ff.) rechtswidrig gewesen ist.

    Im Falle eines Beförderungsverfahrens aufgrund einer Dienstpostenbündelung bzw. der "Topfwirtschaft" hat weder die nach § 18 Satz 1 BBesG vorgeschriebene Ämterbewertung stattgefunden noch ist eine besondere sachliche Rechtfertigung für die Einrichtung gebündelter Dienstposten ersichtlich, die sich nur aus den Besonderheiten der jeweiligen Verwaltung ergeben kann (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 -, juris insb. Rn. 29).

    Frühere dienstliche Beurteilungen, die Aufschluss über die Leistungsentwicklung und ggfs. über das Vorhandensein von in der letzten dienstlichen Beurteilung nicht abgebildeten Eignungsmerkmalen geben können, sind zusätzlich ebenfalls erst bei im Wesentlichen gleich beurteilten Konkurrenten heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 15; Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 2 VR 4.11 -, juris Rn. 16; BVerfG-K, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 13 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2011 - OVG 6 S 35.10 -, juris Rn. 6).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2013 - 26 L 50.13
    Selbst bei Vornahme einer Binnendifferenzierung unter Berücksichtigung der einzelnen Beurteilungsmerkmale, die von der Antragsgegnerin nur im Falle einer im Wesentlichen gleichen Gesamtbewertung durchzuführen gewesen wäre (siehe BVerfG-K, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12 - 14), stellte sich bei keinem einzigen der Beurteilungsmerkmale die Bewertung der Antragstellerin als besser dar als die der Beigeladenen.

    Frühere dienstliche Beurteilungen, die Aufschluss über die Leistungsentwicklung und ggfs. über das Vorhandensein von in der letzten dienstlichen Beurteilung nicht abgebildeten Eignungsmerkmalen geben können, sind zusätzlich ebenfalls erst bei im Wesentlichen gleich beurteilten Konkurrenten heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 15; Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 2 VR 4.11 -, juris Rn. 16; BVerfG-K, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 13 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2011 - OVG 6 S 35.10 -, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2013 - 26 L 50.13
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2013 - 26 L 50.13
    Frühere dienstliche Beurteilungen, die Aufschluss über die Leistungsentwicklung und ggfs. über das Vorhandensein von in der letzten dienstlichen Beurteilung nicht abgebildeten Eignungsmerkmalen geben können, sind zusätzlich ebenfalls erst bei im Wesentlichen gleich beurteilten Konkurrenten heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 15; Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 2 VR 4.11 -, juris Rn. 16; BVerfG-K, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 13 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2011 - OVG 6 S 35.10 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2013 - 26 L 50.13
    Im Hinblick auf das dem Dienstherrn zustehende Ermessen ist das wesentliche Abstellen auf die aktuelle Beurteilung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, sofern sich hieraus verlässliche Bewertungen zur Frage der Eignung ergeben (BVerfG-K, Beschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2013 - 26 L 50.13
    Frühere dienstliche Beurteilungen, die Aufschluss über die Leistungsentwicklung und ggfs. über das Vorhandensein von in der letzten dienstlichen Beurteilung nicht abgebildeten Eignungsmerkmalen geben können, sind zusätzlich ebenfalls erst bei im Wesentlichen gleich beurteilten Konkurrenten heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 15; Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 2 VR 4.11 -, juris Rn. 16; BVerfG-K, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 13 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2011 - OVG 6 S 35.10 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2013 - 26 L 50.13
    Da der Begriff des öffentlichen Amtes im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG weit zu verstehen ist und auch hoheitliche und schlicht-hoheitliche Tätigkeiten aufgrund eines Beamtenverhältnisses, andere öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse und arbeitsrechtliche Rechtsverhältnisse des öffentlichen Dienstes umfasst (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - OVG 6 S 47.09 -, juris Rn. 4), ist der Grundsatz der Bestenauslese auch bei der hier in Rede stehenden Konkurrenz zwischen einem Beamten (Beförderungsbewerber) und einem Arbeitnehmer (Höherstufungsbewerber) zu beachten; der Bewerbungsverfahrensanspruch des Beamten ist im Verwaltungsrechtsweg durchsetzbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39.09 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2013 - 26 L 50.13
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die rechtliche Bewertung von Dienstposten, d.h. ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts durch den Dienstherrn aufgrund der ihm zustehenden organisatorischen Gestaltungsfreiheit erfolgt; der Beamte hat grundsätzlich weder aufgrund der Fürsorgepflicht noch aufgrund des Gleichheitssatzes Anspruch auf eine bestimmte Bewertung des ihm übertragenen Dienstpostens (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 -, juris Rn. 19; Urteil vom 23. Mai 2002 - BVerwG 2 A 5.01 -, juris).
  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 A 5.01

    Amtsgemäße Beschäftigung

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2013 - 26 L 50.13
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die rechtliche Bewertung von Dienstposten, d.h. ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts durch den Dienstherrn aufgrund der ihm zustehenden organisatorischen Gestaltungsfreiheit erfolgt; der Beamte hat grundsätzlich weder aufgrund der Fürsorgepflicht noch aufgrund des Gleichheitssatzes Anspruch auf eine bestimmte Bewertung des ihm übertragenen Dienstpostens (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 -, juris Rn. 19; Urteil vom 23. Mai 2002 - BVerwG 2 A 5.01 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 6 S 47.09

    Beschwerde; Stellenbesetzung; Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 6 S 35.10

    Aussagekräftige aktuelle dienstliche Beurteilung erlaubt die

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